STUDENTENVISUM · BÜRGER AUS EU / EWR / SCHWEIZ
Studierende aus EU, EWR und der Schweiz - Einreise, Aufenthalt, Anmeldung bei der Anagrafe.
Wenn du Bürger eines EU-Landes, eines EWR-Landes (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz bist, brauchst du kein Visum, um bei uns Italienisch zu lernen. Du kannst mit dem Personalausweis oder dem Reisepass nach Italien einreisen und sofort mit dem Unterricht beginnen. Bei Aufenthalten über 90 Tage genügt es, den Wohnsitz beim örtlichen Anagrafe-Amt anzumelden: wir helfen dir bei diesem Schritt nach der Ankunft.
07 Bürger aus EU/EWR/Schweiz
Bürger aus EU/EWR/Schweiz
Du brauchst kein Visum. Du kannst mit dem Personalausweis oder dem Reisepass nach Italien einreisen und sofort mit dem Studium beginnen. Wenn dein Aufenthalt 90 Tage überschreitet, musst du dich beim örtlichen Comune (anagrafe) anmelden. Wir helfen dir nach der Ankunft.
Für die Anmeldung bei der anagrafe erforderliche Unterlagen: Reisepass oder Personalausweis + Kopie, codice fiscale (Steuernummer) im Original + Kopie, Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule auf Italienisch, Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), ausgestellt von deinem Wohnsitzland, + Kopie.
Brauchst du Hilfe bei der Anmeldung bei der Anagrafe?
Sag uns, wo du dich in Italien aufhalten wirst. Wir nennen dir die Details des örtlichen Anagrafe-Amtes (Florenz, Mailand, Mantua oder Turin), die mitzubringenden Unterlagen und den Zeitraum, innerhalb dessen du handeln musst.
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